



23.06.2008 Impulsprogramm von Klimaschutzmassnahmen an gewerblichen KälteanlagenBei der gewerblichen Kältetechnik sind noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO2-Emissionen möglich - durch regelmäßige Wartung sowie durch Einsatz von Komponenten des neuesten Standes der Technik:
Allein mit am Markt verfügbarer
Technik können in Kälteanlagen in Deutschland jährlich ca. 11 Mrd. kWh (zwei
fossil-thermische Kraftwerke) eingespart werden. Deshalb fördert die
BMU-Klimaschutzinitiative den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in
gewerblichen Kälteanlagen durch Zuschüsse zu Anforderungen
Antragstellung Anträge können ab dem 1. September 2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Ausnahmsweise und nur für den StatusCheck sind Anträge bis zu 6 Monate nach Durchführung möglich. 1. Beratungs-Förderung (StatusCheck) Der StatusCheck ermittelt das Energieeffizienzpotenzial einer bestehenden Kälteanlage. Gefördert wird die umfangreiche, technische Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen sowie die detaillierte Potenzialberechnung eines hersteller- und anbieterneutralen Dienstleisters. Förderbar ist ein StatusCheck, wenn:
Der ausführliche StatusCheck-Bericht nennt Minderungspotenziale bei Energieverbrauch, Leistungsaufnahme, Betriebskosten sowie bei Klimabelastung durch Kältemittel und Energieträger. Fördersatz: Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn
Fördersätze: Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn
Fördersatz: Ein Bonus wird für zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz gezahlt, etwa marktgängige und entwicklungsoptimierte Technologien für vorhandene sowie neu zu errichtende Anlagen. Förderbar sind:
Fördersätze: Anträge auf Bonusförderung sind formfrei, müssen jedoch detailliert sein. Weitere Informationen: (http://www.bmu.de/klimaschutzinitiative/nationale_klimaschutzinitiative/impulsprogramm_kaelteanlagen/doc/41744.php ) Antragstellung: Anträge sind ab 1.9.2008 zu stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn bzw. Postfach 5160, 65726 Eschborn Tel.: (06196) 908 - 249 · E-Mail: kki@bafa.bund.de · www.bafa.de |