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Kälte Klima Fachbetrieb

23.06.2008

Impulsprogramm von Klimaschutzmassnahmen an gewerblichen Kälteanlagen

Bei der gewerblichen Kältetechnik sind noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO2-Emissionen möglich - durch regelmäßige Wartung sowie durch Einsatz von Komponenten des neuesten Standes der Technik:

  • Elektronische Expansionsventile
  • Drehzahlregelung der Verdichter
  • Regelung des Gesamtsystems
  • Anlagen-Komponenten mit hoher Effizienz

Allein mit am Markt verfügbarer Technik können in Kälteanlagen in Deutschland jährlich ca. 11 Mrd. kWh (zwei fossil-thermische Kraftwerke) eingespart werden. Deshalb fördert die BMU-Klimaschutzinitiative den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Kälteanlagen durch Zuschüsse zu http://www.bmu.de/files/inc/image/gif/icon_intern.gifBeratung (StatusCheck) und Investitionen (http://www.bmu.de/files/inc/image/gif/icon_intern.gif Alt- und http://www.bmu.de/files/inc/image/gif/icon_intern.gifNeuanlagen). Ein http://www.bmu.de/files/inc/image/gif/icon_intern.gifBonus für die gleichzeitige Bereitstellung von Kälte und Wärme gibt zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung.

Anforderungen

  1. Einbau eines separaten, fernauslesbaren Elektroenergiezählers
  2. Nachweis eines Wartungsvertrags mit Fachbetrieb
  3. Vorkehrungen zur Verringerung der Kältemittelemissionen
  4. keine klimaschädlichen Dämm-Materialien
  5. Weitergabe von Anlagenbetriebsdaten zur Wirkungskontrolle

Antragstellung

Anträge können ab dem 1. September 2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Ausnahmsweise und nur für den StatusCheck sind Anträge bis zu 6 Monate nach Durchführung möglich.


1. Beratungs-Förderung (StatusCheck)

Der StatusCheck ermittelt das Energieeffizienzpotenzial einer bestehenden Kälteanlage. Gefördert wird die umfangreiche, technische Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen sowie die detaillierte Potenzialberechnung eines hersteller- und anbieterneutralen Dienstleisters.

Förderbar ist ein StatusCheck, wenn:

  1. der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage an einem Standort mindestens 50 % des Gesamtenergieverbrauchs beträgt (sonst Energieeffizienz-Beratung durch "KfW-Sonderfonds Energieeffizienz in KMU");
  2. die jährlichen Kosten je Kälteanlage und Standort für elektrische Energie und Leistung mind. 15.000 € und/oder deren Energieverbrauch mind. 150.000 kWh betragen.

Der ausführliche StatusCheck-Bericht nennt Minderungspotenziale bei Energieverbrauch, Leistungsaufnahme, Betriebskosten sowie bei Klimabelastung durch Kältemittel und Energieträger.

Fördersatz:
75% der StatusCheck-Kosten (max. 1.000 €, bei besonderem Aufwand max. 1.300 €.)


2. Basisförderung Altanlagen

Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn

  1. bei bestehenden Kälteanlagen der Jahres-Elektroenergieverbrauch mindestens 150.000 kWh beträgt
  2. der StatusCheck ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial von mindestens 35 % ergeben hat.

Fördersätze:
15 % der Nettoinvestitionskosten;
25 % der Nettoinvestitionskosten
bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.


3. Basisförderung Neuanlagen

Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn

  1. Klimafreundliche Kältemittel (CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe) eingesetzt werden
  2. TEWI-Berechnung durch hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister Gesamteffizienz nachweisen;
  3. energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren) und
  4. laut Auslegungsrechnung ein Elektroenergieverbrauch von mindestens 100.000 kWh/a und/oder Kosten für elektrische Energie und Leistung von 10.000 €/a zu erwarten sind.

Fördersatz:
25 % der Nettoinvestitionskosten.


4. Bonusförderung

Ein Bonus wird für zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz gezahlt, etwa marktgängige und entwicklungsoptimierte Technologien für vorhandene sowie neu zu errichtende Anlagen.

Förderbar sind:

  1. nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (z.B. Gasmotor, mit Abwärmenutzung),
  2. Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen

Fördersätze:
25 % der Nettoinvestitionskosten
35 % der Nettoinvestitionskosten
bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.

Anträge auf Bonusförderung sind formfrei, müssen jedoch detailliert sein. Weitere Informationen: (http://www.bmu.de/klimaschutzinitiative/nationale_klimaschutzinitiative/impulsprogramm_kaelteanlagen/doc/41744.php )

Antragstellung:

Anträge sind ab 1.9.2008 zu stellen beim

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn

bzw. Postfach 5160, 65726 Eschborn

Tel.: (06196) 908 - 249 · E-Mail: kki@bafa.bund.de · www.bafa.de

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