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21.08.2008

Herbert Piergalski / Vergleich vor dem LG München II vom 20.08.2008

Zwischen Herrn Herbert Piergalski, der Piergalski Energietechnik GmbH und dem VDKF Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. fand am 20.08.2008 vor dem Landgericht München II ein Gerichtstermin statt, in dem sich die Parteien wie folgt geeinigt haben:

Nach folgend wird vom Verband der Vergleichstext wiedergegeben.

Vergleich

  1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Beilegung der entstandenen Differenzen zunächst das für den 22.08.08 vorgesehen Schlichtungsverfahren durchgeführt wird.
  1. Sollte in diesem Schlichtungstermin oder in einem etwa bestimmten Folgeschlichtungstermin eine Einigung zwischen den Parteien nicht gefunden werden können, so besteht zwischen den Parteien und der beigetretenen Piergalski Energietechnik GmbH Einigkeit, dass ein etwaiger Ausschluss der GmbH aus dem Verband und eine etwaige Abberufung des Klägers als Vizepräsident in neuen, gesondert nach den in Frage kommenden Bestimmungen einzuleitenden, Verfahren geklärt werden und zur Vermeidung einer Klärung entstandener Streitfragen davon ausgegangen wird, dass die bisher in diese Richtung betriebenen Verfahren gegenstandslos sind.
  1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass bis zu der für den 19.09.2008 vorgesehenen Mitgliederversammlung über die Veröffentlichung des Vergleichstextes hinaus in der Öffentlichkeit keine Äußerungen zu den Streitpunkten oder dem Streitverfahren erfolgen.
  1. Die Partien sind sich darüber einig, dass der Beklagte auf seiner Homepage sofort nach Erhalt des Protokolls im vorliegenden Verfahren folgendes veröffentlicht:

Zwischen Herren Herbert Piergalski, der Piergalski Energietechnik GmbH und dem VDKF Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. fand am 20.08.2008 vor dem Landgericht München II ein Gerichtstermin statt, in dem sich die Parteien wie folgt geeinigt haben:

Nach folgend wird vom Verband der Vergleichstext wiedergegeben.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

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