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26.06.2008

Chemikalien-Klimaschutzverordnung tritt in Kraft

Am 04. Juli 2008 tritt die ChemKlimaschutzV in Kraft.  

Die Verordnung gilt gem. § 1 ChemKlimaschutzV ergänzend zu der Verordnung (EG) Nr. 842/2006. Damit setzt der Gesetzgeber die Umsetzung europäischer Vorgaben zum Schutz der Ozonschicht und des Klimas konsequent fort (EU-VO 2037/2000 und EU-VO 842/2006). Galt bisher für FCKW und H-FCKW-haltige Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen die ChemOzonschichtV vom 13. November 2006, so kommt nunmehr für FKW- und H-FKW-haltige Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen die ChemKlimaschutzV hinzu. Künftig ist für Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen der Nachweis der dafür befähigenden Sachkunde unerlässlich. Der Anlagenbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass nur sachkundige und entsprechend zertifizierte Personen sowie Betriebe Arbeiten an ihren Anlagen ausführen. Dazu zählen neben Installation, Wartung und Rückgewinnung der Kältemittel insbesondere die vorgeschriebenen Dichtheitskontrollen. Diese sind im Falle der treibhauswirksamen F-Gase (FKW und H-FKW) füllmengenabhängig bis zu 4 x pro Jahr durchzuführen. Ebenso müssen die Anlagen strengen Emissionsvorgaben (maximaler spezifischer Kältemittelverlust) genügen.

ChemKlimaschutzV als PDF-Dokument

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